Absage des 30. Neubrandenburger Tollenseseelaufes

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

mit den gefassten Beschlüssen der Bundesregierung vom 15.04.2020 ist es nun offiziell. Alle Großveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 untersagt. Neben vielen anderen weiterführenden Einschränkungen soll mit der Fortführung dieser Maßnahmen die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden.

Was bedeutet dies nun für den SV Turbine Neubrandenburg e.V. als Veranstalter des Neubrandenburger Tollenseseelaufes. Leider müssen auch wir heute schweren Herzens die Absage unserer Jubiläumsauflage am 20.06.2020 bekanntgeben. Wir haben als Team bis zum Ende darauf gehofft, dass wir gemeinsam mit euch ein tolles Läuferfest erleben. Die aktuellen Umstände machen dies nun unmöglich. Dennoch sind die getroffenen Beschlüsse alternativlos, um die Gesundheit aller nicht zu gefährden.
Nach vielen intensiven Gesprächen haben wir uns gemeinsam auf die folgende Vorgehensweise im Umgang mit der Absage verständigt:

  • Vorbehaltlich aller notwendigen behördlichen Genehmigungen wird der 30. Neubrandenburger Tollenseseelauf auf den 05.06.2021 verschoben.
  • Alle bereits für 2020 angemeldeten Sportlerinnen und Sportler werden automatisch auf den neuen Austragungstermin umgebucht. Die bereits eingezogenen Stargelder werden für 2021 entsprechend übernommen.
  • Hierüber werden alle Sportlerinnen und Sportler durch unseren Dienstleister für die Anmeldung und Zeitnahme, die sportservice hamburg GbR, per E-Mail informiert.
  • Mit dem Erhalt der E-Mail können alle bereits für 2020 angemeldeten Sportlerinnen und Sportler individuelle Regelungen für das bereits eingezogene Startgeld treffen, wenn ein Start am 05.06.2021 nicht gewünscht/- oder nicht möglich ist. Hier wird es die Auswahl zwischen zwei Alternativen geben:
    1. vollständige Rückerstattung des Startgeldes, oder
    2. prozentuale Erstattung (bis hin zum Verzicht auf Erstattung) des Startgeldes -> Mit dieser solidarischen Geste unterstützt ihr den SV Turbine Neubrandenburg e.V. als Veranstalter und helft mit eurem Beitrag, diebereits im Vorlauf der Veranstaltung entstandenen Kosten zu deckeln. Herzlichen Dank.
  • Alle bereits für 2020 angemeldeten Sportlerinnen und Sportler können sich bis zum 31.05.2020 für eine der angebotenen Lösungen entscheiden. Mit Ablauf dieser Frist endet das Recht auf Erstattung des Startgeldes und die Übernahme des Startplatzes für 2021 ist verbindlich. Auch eine dann mögliche Nichtteilnahme am 05.06.2021 schließt die Erstattung des Startgeldes aus.
  • Die sportservice hamburg GbR setzt die beschriebene Vorgehensweise technisch um. Bitte beachtet dabei, dass die Erstattung des Startgeldes zeitlich versetzt erfolgt, da die Bearbeitung etwas dauert. Habt also ein wenig Geduld. Wir versichern euch, dass euer Anliegen mit Hochdruck bearbeitet wird.

Wir denken, dass wir mit diesen Regelungen allen Sportlerinnen und Sportler ein faires Angebot unterbreiten. Wir hoffen, euch alle am 05.06.2021 an der Startlinie zu sehen. Bleibt sportlich und vor allem GESUND!

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